Info für Risikopatienten

Mittlerweile haben nicht mehr nur Diabetiker mit diabetischen Fußsyndrom und /oder Neuropathien einen Anspruch auf die Verordnung für die Podologische Komplexbehandlung, sondern viele weitere Krankheitsbilder geben einen Anspruch zur Verordnungsfähigkeit. Grundvoraussetzung sind aber weiterhin die Neuropathien (Nervenschädigungen, einhergehend mit Gefühlsverlust in den Zehen oder auch der gesamte Fuß, Verlust des Kälte/Wärmeempfindens und /oder auch das sogenannte Ameisen laufen in den Füßen. Auch Auslöser wie ein Schlaganfall, eine Krebsdiagnose bzw. Behandlung oder auch Querschnitt geben nun öfter die Möglichkeit eine Verordnung zu bekommen. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, er wird Ihnen Auskunft geben, ob Sie zu einer dieser Diagnosegruppen zählen und Ihnen eine Verordnung ausgestellt werden kann. Nötigenfalls wird er weitere Untersuchungen für erforderlich halten und veranlassen

Leistungen

Podologische Komplexbehandlung

Die podologische Komplexbehandlung besteht aus der Nagelbehandlung (richtiges Schneiden der Nägel und/oder verdickten Nägeln) sowie der Hyperkeratosebehandlung (Abtragen übermäßiger Hornhaut und Schwielen).
Außerdem wird eine ausführliche Fußanamnese aufgrund einer Untersuchung erstellt und in schriftlicher/digitaler Form dokumentiert.
Dies geschieht, um evtl. Veränderungen sofort festzustellen, handeln und behandeln zu können.
Bei einer Zuweisung durch eine Heilmittelverordnung ist die Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt – insbesondere bei Veränderungen – unbedingt erforderlich.

Die podologische Komplexbehandlung umfasst: